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Heimatbuch
Gemeinde Gratterdorf





 

Grattersdorf

Die erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft Grattersdorf vor 800 Jahren hat Bürgermeister Norbert Bayerl auf die Idee gebracht, die bisherigen Forschungen zur Geschichte der Sonnenwaldgemeinde und die über viele Jahre hinweg zusammengetragenen Fotos aus früherer Zeit in einem Buch zusammenzufassen. Sein Anliegen ist, dass möglichst viele Gemeindebürger sich mit der Geschichte ihrer Heimat befassen können. Es hat zwar länger gedauert, als ursprünglich geplant. Kurz vor Weihnachten ist das von der Gemeinde herausgegebene Buch "Grattersdorf - Geschichte und Geschichten über Menschen und Ereignisse unserer Heimat" erschienen. Es ist keine umfassende Chronik, sondern eine Sammlung von Aufsätzen verschiedener Autoren, die allerdings einen Großteil der Historie abdecken. Zurückgegriffen werden konnte auch auf eine umfangreiche Sammlung von Heinrich Geiß über Beiträge von Ortschaften und Familien sowie eine Darstellung von Geschehnissen in der NS-Zeit von Georg Haberl. Die beiden Autoren sind während der Drucklegung verstorben. Abgedruckt wurde eine Beitrag von Dr. Klaus Rose aus dem "Historischen Atlas Deggendorf". Die meisten Beiträge stammen aus der Feder des VG-Geschäftsstellenleiters Andreas Schröck, der sich seit fast 30 Jahren mit der Geschichte der VG-Mitgliedsgemeinden befasst und der bereits an mehreren  Buchprojekten und Vereinsfestschriften mitgewirkt hat und von dem mehrere Aufsätze in den "Deggendorfer Geschichtsblättern" erschienen sind. Auf 307 Seiten wird über die Besiedlung der Gemeinde, die Hofmark Grattersdorf mit Entwicklung ab 1800, die Geschichte der Gemeinde mit einer Auflistung der gemeindlichen Vertretungen, die Bürgermeister von Grattersdorf und der früheren Gemeinden seit 1900, die Ehrenbürger und Bürgermedaillenträger, das Geschehen während des Ersten Weltkrieges, der Weimarer Republik und der NS-Zeit, die Kirchgengeschichte, die in Grattersdorf wirkenden Pfarrer und die aus der Pfarrei stammenden Priester, die Kirche Roggersing, die Entwicklung der Schule, die Feuerwehren, die Raiffeisenbank und den Graphitbergbau in Roggersing informiert. Weitere Beiträge befassen sich mit dem Pfarrer und Heimatforscher Joseph Klämpfl, dem Lebensweg der Wirtin Augusta Winkler, der Bader-Familie Morsak und dem Hofbildhauber Joseph Kirchmayer. Beschrieben wir die Historie der Ortschaften Eiserding, Falkenacker, Furthmühle, Gottsmannsdorf, Lanzing, Nabin, Spichting und Würzing. Die meisten Beiträge sind auch bebildert. Ein Bilderreigen mit vielen Fotos aus dem Gemeindefotoarchiv zu verschiedenen Themen bildet den Abschluss. Das Buch kostet 30 oder 24 Euro je nach Einband und ist in der Gemeindekanzlei Grattersdorf oder bei der VG Lalling erhältlich. Der Gemeindechef hofft auf viele Interessenten, die sich über erstmals in diesem Umfang vorliegende Darlegungen zur Gemeindehistorie informieren wollen. (byl)
           

Hilfe im Trauerfall (155,21 KB)

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Aktuelle Ausgabe "Unsere Heimat"

Hier können Sie unser Gemeindeblatt kostenlos downloaden...
Unsere Heimat April 13 (6,82 MB)
Unsere Heimat Mai 2013 (6,39 MB)

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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen

Ab diesem Zeitpunkt haben alle Arbeitgeber die Möglichkeit, in das elektronische Verfahren einzusteigen und die ELSTAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden.

ELSTAM - das ist die Abkürzung für "ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale"  und steht für Freibeträge, Steuerklasse, Kinderfreibeträge. Bitte beachten Sie deshalb, dass Sie vor Beginn der Umstellung Ihre vorhandenen Freibeträge unbedingt wieder neu beim Finanzamt beantragen müssen.
Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrages, beispielsweise für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte oder von volljährigen Kindern, können Sie ab sofort beim zuständigen Finanzamt stellen.

Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits für das Jahr 2012 gewährt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013 können Sie aus dem Internet herunterladen (https://www.formulare-bfinv.de/) und auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt senden.

 

Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Grattersdorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 350 v.H. und der Grundsteuer B auf 340 v. H. für das Kalenderjahr 2013 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2013 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2013 in einem Betrag am 01.07.2013 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Norbert Bayerl
1. Bürgermeister

 

Neue Schwerbehindertenausweise ab 01.01.2013

Ab 01.01.2013 wird der neue Schwerbehindertenausweis nur noch als Plastikkarte im Scheckkartenformat hergestellt. Das erforderliche Bild wird künftig vom Versorgungsamt bereits im laufenden Verwaltungsverfahren beigezogen und auf die Plastikkarte gedruckt. Bitte beachten Sie deshalb, dass bereits bei der Antragstellung ein Lichtbild vorgelegt werden muss!

 
 



Anzeigepflicht des Baubeginns und der Nutzungsaufnahme

Das Landratsamt Deggendorf hat die Gemeinde auf folgenses hingewiesen:


Die Bauherren sind verpflichtet, den Baubeginn eines Bauvorhabens und die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage dem Landratsamt Deggendorf schriftlich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten werden mit der Baugenehmigung zugesandt.

Das Landratsamt Deggendorf musste in der letzten Zeit feststellen, dass viele Bauherren der Anzeigepflicht nicht nachkommen.

Deshalb beabsichtigt das Landratsamt ein Bußgeldverfahren gegen die Bauherren einzuleiten, die den Baubeginn und die Nutzungsaufnahme nicht oder nicht rechtzeitig anzeigen. Die Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften der Bayrischen Bauordnung.

Die Gemeinden werden gebeten, Bauherren auf die Vorlage-. bzw. Anzeigepflicht hinzuweisen.

Norbert Bayerl
1. Bürgermeister

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Informationen zum Internetdienst "google street view
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