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Zum Ansehen der Prospekte benötigen Sie den Acrobat Reader. Skulpturengarten Sonnenwald:Auflösung des Vereins beschlossen!Bei der am 15. Januar 2012 statgefundenen Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung des Skulpturengarten Sonnenwald im Gasthaus "Büchelsteiner Hof" wurde einstimmig dessen Auflösung beschlossen. Die bisherige Vorsitzende Petra Gottfried die dieses Amt seit der Gründung im Jahr 2005 inne hat, stellte sich aus privaten Gründen nicht mehr zur Wahl, ein Nachfolger konnte nicht gefunden werden. Aus finanzieller Hinsicht, wegen zu geringer Besucherzahlen und Spendeneinnahmen wurde ebenso die Auflösung vorgeschlagen. Der restliche Betrag soll nach Abwicklung der Auflösung an die Pfarr- und Gemeindebücherei Grattersdorf für kulturelle Zwecke fließen. Elektronische Lohnsteuerkarte löst Papier-Dokument ab.Ab dem Kalenderjahr 2012 wird die bisherige Papierlohnsteuerkate nun endgültig durch ein elektronisches Abrufverfahren ersetzt. Die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge und andere Freibeträge, speichert die Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer künftig in einer zentralen Datenbank. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers und nach einer Berechtigungsprüfung werden dem Arbeitgeber aus dieser Datenbank die für die Lohn- und Gehaltsabrechnung erforderlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Die Finanzämter sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer noch vor dem 01.01.2012 über ihre erstmals gebildeten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu informieren. Aus diesem Grund werden von Anfang Oktober bis Ende November 2011 bundesweit Schreiben an Arbeitnehmer verstandt. Die Schreiben müssen nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet werden. Bitte überprüfen Sie die im Schreiben angegebenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Zahl der Kinderfreibeträge und Pauschbetrag für behinderte Menschen/Hinterbliebene). Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden Ihrer Lohn- bzw. Gehaltsarbrecnung ab Januar 2012 zugrunde gelegt. Sollten Sie unzutreffene Angaben im Schreiben feststellen oder Änderungen wünschen, füllen Sie bitte die im Eingangsbereich des Finanzamtes bereitgestellten Antragsformulare aus. Der Vordruck ist auch im Internet unter www.finanzamt-deggendorf.de in der Rubrik Formulare/Lohnsteuer/Arbeitnehmer abrufbar. Fügen Sie bitte die entsprechenden Nachweise bei und senden Sie diese per Post an das Finanzamt Deggendorf. Wichtig: Weitere Eintragungen auf der Papier-Lohnsteuerkarte, etwa Freibeträge für Werbungskosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, werden nicht automatisch übernommen. Sie müssen für 2012 neu beantragt werden - am besten auch per Post. Die dafür notwendigen Formulare sind ebenfalls im Finanzamt und im Internet erhältlich. Falsche oder unvollständige Daten können dazu führen, dass Anfang 2012 zu viel Lohnsteuer abgezogen wird.
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